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Outdoor Tipps

E-Scooter – Neue Mobilität und sein Regelwerk

E-Scooter sind voll im Trend und erobern unsere Städte. Doch wie steht es um die Gesetzeslage in Österreich hinsichtlich der neuen Mobilitätswelle? Auf welche Regeln müssen Sie beim Fahren mit dem E-Scooter achten? Wir haben für Sie die österreichischen Standards genauer unter die Lupe genommen.

E-Scooter-Regelung in Österreich – as simple as hell

Als Erstes gilt es zu sagen: Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Radfahrer, wenn der E-Scooter eine maximale Leistung von 25 km/h aufweist – diese Regel kam mit der 31. Novelle der StVO am 1. Juni 2019 auf. Diese Regelung betrifft sowohl die Verhaltensvorschriften als auch die erlaubten Fortbewegungsgebiete. Klingt einfach? Ist es aber in Wien beispielweise leider nicht. Denn wegen der Rebellen unter den E-Scooter-Fahrern, die sich nicht an diese Regelung halten, tritt dort ab April 2020 ein 9-Punkte-Paket mit Sofortmaßnahmen in Kraft.

Das 9-Punkte-Paket in Wien – ein Dank an Rebellen!

Wie es gesetzlich ebenso ist, wird Abtrünnigkeit bestraft. Das 9-Punkte-Paket soll rebellischen E-Scooter-Fahrern in Wien Einhalt gebieten. Wir haben einige für Sie rausgepickt.

• Nächtliche Lärmbelästigung: Abgestellte Scooter dürfen keinen Ton mehr von sich geben.
• Falsch abgestellte Scooter müssen innerhalb von 2 Stunden entfernt werden.
• E-Scooter dürfen nur mehr über mindestens vier-Meter-breite Gehsteige fahren.
• Nur 500 E-Scooter pro Anbieter dürfen nur mehr in ausgewählten Bezirken unterwegs sein.
• Leih-Anbieter müssen schon in der App auf die korrekte Verwendung hinweisen.
• Es werden eigens gefertigte Abstellplätze getestet.
• In Begegnungszonen sind automatische elektronische Geschwindigkeitsbegrenzungen Pflicht.

 

Wo dürfen Sie in Österreich nun mit dem E-Scooter fahren und wo nicht?

In Fußgängerzonen und Wohnstraßen ist die Benutzung des E-Scooters erlaubt, auch allgemein in Gebieten, wo eine Radfahranlage zur Verfügung steht. Nicht erlaubt ist das Fahren auf Gehwegen, Gehsteigen und Schutzwegen. Durch das 9-Punkte-Paket in Wien haben E-Scooter in Zukunft nichts mehr auf Gehsteigen verloren, außer die Gehsteige sind 4 Meter breit oder eine zuständige Behörde gibt ihr Einverständnis. Wie schon erwähnt gelten die gleichen Regeln für E-Scooter-Fahrer wie für Radfahrer – also dürfen sie überall dort gegen die Einbahn fahren, wo es auch Radfahrer dürfen.


Ist ein E-Scooter kennzeichnungspflichtig?

Einfach zu merken: Liegt die Leistung über 25 km/h, ist Ihr E-Scooter kennzeichnungspflichtig – denn dann wird er schon als Motorrad angesehen und das heißt für Sie volles Programm: Kennzeichnung, Typisierung, Zulassung und Versicherung. Ebenfalls brauchen Sie entweder einen AM oder B Führerschein.

Welche Ausstattung muss Ihr E-Scooter haben?

Hinten weiß, vorne rot, seitlich gelb – diese Eselsbrücke können Sie sich verinnerlichen – so sollten Ihre Rückstrahler sein. Logischerweise brauchen Sie auch eine entsprechende Bremsvorrichtung. Und bei Dunkelheit nicht vergessen: Weißes Licht ist Pflicht.

An welche Verhaltensregeln müssen sich E-Scooter-Fahrer halten?

Verboten sind, wie beim Fahrradfahren, das Telefonieren und natürlich das Fahren zu zweit. Denn das ist zu riskant und kann ungeahnte Folgen haben. Wir empfehlen auch nicht mit Alkohol intus zu fahren, dennoch ist es bis zur Grenze von maximal 0,8 Promille erlaubt. Ebenso gilt das allgemeine Gefährdungsverbot: Achten Sie also auf Ihre Umgebung und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Situation an. Im Straßenverkehr müssen Sie als E-Scooter-Fahrer mindestens 12 Jahre alt sein. Mit einem Fahrradausweis können auch 8-Jährige schon los düsen. Kinder müssen aber immer in Begleitung einer Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren sein.

Ist das Fahren mit dem E-Scooter auf Gehsteigen erlaubt?

Grundsätzlich haben E-Scooter auf Gehwegen, Gehsteigen und Schutzwegen nichts verloren. In Ausnahmefällen kann eine Behörde ihre Zustimmung geben, um diese Regelung zu verändern. Was Sie allerdings dürfen, ist parken am Gehsteig: Jedoch nur, wenn er mindestens 2,5 Meter breit ist.

Fazit

Auch wenn es auf den ersten Blick nach einer Menge Vorschriften aussehen mag: Seien Sie in Bezug auf Ihren E-Scooter besser kein Rebell. Halten Sie sich an die Regeln und genießen Sie Ihren neuen Flitzer. So können Sie und andere noch lange die neue Mobilitätswelle ohne Untergang reiten.

 

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