Beliebte Suchbegriffe
{{{name}}}
Markenvorschläge
{{{name}}}
{{{hitCount}}} Produkte
Kategorievorschläge
{{{name}}}
{{{attributes.parentCategory}}}
{{{hitCount}}} Produkte
Produktvorschläge
{{{name}}}
{{^attributes.priceFromTo}} {{#attributes.hasDiscount}} UVP {{{attributes.UVP}}} {{{attributes.Price}}} {{/attributes.hasDiscount}} {{^attributes.hasDiscount}} {{{attributes.Price}}} {{/attributes.hasDiscount}} {{/attributes.priceFromTo}} {{#attributes.priceFromTo}} {{{attributes.minprice}}} bis {{{attributes.maxprice}}} {{/attributes.priceFromTo}}
-15% AUF DAS GESAMTE BIKE‑SORTIMENT*

AGBs, Allgemeine Verleihbedingungen, Tourenskiausrüstung rent

Die Tourenausrüstung und seine Benutzung:
1.Der Entlehner erkennt durch die Übernahme des geliehenen Materials an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem sicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2.Der Entlehner darf die Tourenskiausrüstung nur in nutzungsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften benutzen.
3.Die Tourenskiausrüstung darf nur vom Entlehner benutzt werden.
4.Die Tourenskiausrüstung darf ohne schriftliche Einwilligung des Verleihers nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Gebrauch, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken genutzt werden.

Pflichten des Entlehners
1.Der Entlehner verpflichtet sich, die Tourenskiausrüstung pfleglich und unter Beachtung der techn. Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand aufzubewahren.
2.Der Entlehner verpflichtet sich, während der Leihdauer aufgetretene Mängel dem Entlehner unverzüglich mitzuteilen.

Reparatur:
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Entlehner die Kosten, wenn die Ursache auf unsachgemäße Behandlung durch den Entlehner bzw. auf dessen Verschulden beruht.

Unfall/Diebstahl:
Der Entlehner ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Tourenskiausrüstung in einen Unfall verwickelt wurde oder sie durch Diebstahl abhandengekommen ist. Der Entlehner hat dem Verleiher einen ausführlichen, schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Bericht muss insbesondere Schadensort, Schadenshergang, Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Diebstahl und Verlust werden automatisch zur Anzeige gebracht.

Haftung:
1.Der Entlehner haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Benutzung.
2.Der Entlehner hat die Tourenskiausrüstung in demselben Zustand zurückzugeben, in welcher er sie übernommen hat.
3.Der Entlehner haftet für die schuldhafte Beschädigung der Ausrüstung, für Verlust und Diebstahl und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dem Verleiher die entstandenen Schäden zu ersetzen.
4.Der Entlehner benutzt die Tourenskiausrüstung auf eigene Gefahr. Er erklärt gegenüber dem Verleiher auf sämtliche Haftungsansprüche aus Personen- und/oder Sachschäden, Verlusten, entgangenen Gewinn, Forderungen, Kosten und Aufwendungen, etc., welche der Entlehner während und/oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Ausrüstung erleidet oder übernehmen muss, zu verzichten.

Rückgabe der Tourenskiausrüstung:
1.Der Entlehner hat die Ausrüstung spätestens am Ende der vereinbarten Leihzeit dem Verleiher während der Geschäftszeit sowie am Standort des Verleihers zurückzugeben.
2.Eine Verlängerung der Leihzeit bedarf der Einwilligung des Verleihers vor Ablauf der Leihzeit.
3.Wird die Tourenskiausrüstung nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Entlehner dem Verleiher für jeden angefangenen Tag ein Pönale in Höhe der zweifachen Tagesleihgebühr zu bezahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
4.Der Verleiher ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe der Tourenskiausrüstung aufgetretene Mängel, für die der Entlehner haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

Sonstiges:
1.Preise Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden.
2.Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder Entlehnung der Ausrüstung resultieren unterstehen österreichischem Recht. Gerichtstand ist Graz.


Back to top







Schließen